Social Media Recht
Social Media Recht ist genau genommen kein eigenes Rechtsgebiet, sondern vielmehr eine bunte Mischung verschiedener rechtlicher Themen, die bei der Nutzung von Social Media relevant werden können. Hier geht es vor allem um die Beachtung von Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht aber auch um Meinungsfreiheit und die rechtssichere Verwendung von Fotos. Besonders spannend ist zudem die Frage nach der Haftung für fremde Inhalte, die in sozialen Netzwerken geteilt werden.
Rechtssicheres Impressum auch bei Social Media
Wird ein Social Media Auftritt geschäftlich genutzt, ist wie bei einer geschäftsmäßigen Website ein Impressum zwingend notwendig. Hauptsächlich sind folgende Pflichtangaben erforderlich: Vollständiger Name, Anschrift, bei juristischen Personen die Angabe der Rechtsform sowie Name des Vertretungsberechtigten, E-Mail-Adresse sowie ein Link auf die Streitbeilegungsplattform. Je nach Branche können noch weitere Pflichtangaben hinzukommen. Eine Abmahnung wegen eines fehlenden Impressums ist überflüssig und vermeidbar!
Beachtung des Wettbewerbsrechts bei neuen Werbeformaten
Die Nutzung von Social Media ist für viele Unternehmen mittlerweile fester Bestandteil ihrer Marketingstrategie. Neue Trends im Social Media lassen immer wieder neue Marketingideen entstehen. Doch Vorsicht: Nicht alles was technisch möglich ist, ist auch rechtlich erlaubt! Bei neuen Werbeformaten ist immer zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt. So gewinnt zum Beispiel der Einsatz von Influencern und Testimonials für die Produktwerbung immer mehr an Bedeutung. Die Grenze zur verbotenen Schleichwerbung ist dabei oft fließend, weshalb es sich bei solcher Werbung schnell um unlauteren Wettbewerb handeln kann.
Datenschutz und Social Plugins
Das Einbinden von Social Plugins auf der Website, wie zum Beispiel des Facebook Like Buttons, ist nach wie vor rechtlich unklar, da es noch keine abschließende Rechtsprechung zu diesem Thema gibt.
Fotos und Persönlichkeitsrecht
Bevor Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, in sozialen Netzwerken gepostet werden, müssen diese Personen vorher ihre Einwilligung geben, da ansonsten das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt wird. Möchte ein Unternehmen mit den Fotos seiner Mitarbeiter werben, müssen diese ihre Einwilligung sogar schriftlich geben, sonst ist die Einwilligung unwirksam. Mehr zum Thema lesen Sie unter Fotorecht und Bildrecht im Internet.
Schutz vor Abmahnung bei Social Media Nutzung
Wer bei der Nutzung von Social Media Rechtsverletzungen begeht, muss mit Abmahnungen rechnen. Deshalb ist es auch im Social-Media-Marketing wichtig, die Marketing-Idee vorab rechtlich prüfen zu lassen, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Anwältin für IT-Recht und Social Media Recht
Als Anwältin für IT-Recht und Social Media Recht beschäftige ich mich tagtäglich mit aktuellen Werbeformen in sozialen Netzwerken. In meinem Blog halte ich Sie über aktuelle Rechtsprechung zum IT-Recht und Social Media Recht auf dem Laufenden.