Markenrecht
Das Markenrecht regelt den Schutz von Marken und Kennzeichen wie Firmennamen oder Logos. Eine Marke dient der Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Als Marke können alle Zeichen geschützt sein, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Namen schützen lassen – Marke ins Register eintragen
Nationaler Markenschutz entsteht durch Eintragung der Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) oder als Unionsmarke mit europaweitem Schutz durch Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die internationale Registrierung einer deutschen oder europäischen Basismarke erfolgt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Darüber hinaus kann Markenschutz aber auch durch eine sogenannte Verkehrsgeltung entstehen, d.h. dass die Marke über eine gewisse Zeit intensiv im geschäftlichen Verkehr benutzt wurde und so allgemeine Bekanntheit erlangt hat. Vor Anmeldung einer Marke ist eine Kollisionsrecherche zwingend erforderlich, um zu überprüfen, ob die anzumeldende Marke fremde ältere Rechte verletzt. Dem Markeninhaber steht das alleinige Recht zu, die Marke für seine Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Die Vorgaben des Markenrechts sollten dringend eingehalten werden, um Abmahnungen zu vermeiden.
Markenrechtsverletzung vermeiden – Domainname, Metatags & Co.
Der „richtige“ Domainname entscheidet oft darüber, ob die Website schnell und einfach gefunden wird. Vor der Registrierung des Domainamens sollte unbedingt geprüft werden, dass der Domainname keine fremden Markenrechte oder Firmennamen verletzt, da sonst eine Markenverletzung vorliegt und mit teuren Abmahnungen gerechnet werden muss. Wurde jedoch der gewünschte Domainname bereits von einem anderen registriert, kann ein Anspruch auf Freigabe der Domain bestehen, wenn die fremde Domain bestehende Markenrechte oder den Firmennamen verletzt. Mehr zum Thema E-Commerce Recht und die rechtssichere Gestaltung von Webshops lesen Sie unter IT Vertragsrecht & Domainrecht.
Ohne eine professionelle Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird keine Website von ihrer Zielgruppe gefunden. Doch Vorsicht: Wer fremde Markennamen in Metatags oder als hidden content verwendet, um sein Ranking bei Google zu erhöhen, begeht eine Markenrechtsverletzung. Auch beim Keyword Advertising ist Fingerspitzengefühl gefragt: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, fremde Marken beim Schalten von Adwords-Anzeigen zu buchen. Wichtig ist unter anderem, dass die fremde Marke keinesfalls in der Anzeige bei Google erscheint.
Abmahnung und Unterlassungserklärung
Wer fremde Markenrechte verletzt muss damit rechnen, vom Markeninhaber eine Abmahnung zu erhalten. Mit einer Abmahnung wird der Markenverletzer aufgefordert, die vorgeworfene Handlung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Oft ist der Abmahnung bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Mit der Abmahnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll ein Gerichtsverfahren vermieden werden. Allerdings sollten Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterschrieben oder abgeändert werden, da damit ein verbindlicher Unterlassungsvertrag abgeschlossen wird. Liegt später ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vor, hat der Markeninhaber Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe, die in den meisten Fällen über 5.000,00 € liegt.
Anwältin für Markenrecht
Als Anwältin für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beschäftige ich mich tagtäglich mit rechtlichen Fragestellungen aus den Bereichen Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht sowie der rechtssicheren Gestaltung von Webshops. In meinem Blog berichte ich über aktuelle News, die die Branche bewegen und stelle relevante Praxisbeispiele vor.