Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht gewährleistet das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung, welches im Grundgesetz verankert ist. Der Einzelne soll davor geschützt werden, zum „gläsernen Menschen“ zu werden. Vor allem im Internetrecht tauchen wiederholt datenschutzrechtliche Fragen auf. Als Anwältin für Datenschutzrecht möchte ich einen kurzen Überblick zum Thema Datenschutz im Internet geben.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden immer mehr zu einem kostbaren Wirtschaftsgut, da mit ihrer Hilfe personalisierte Werbung gestrickt werden kann. Was genau sind personenbezogene Daten? Welche Daten dürfen ohne Probleme gesammelt und für welche Zwecke verwendet werden? Wann wird eine Einwilligung des Betroffenen benötigt? Wann ist eine Datenschutzerklärung erforderlich? Welche Änderungen bringt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?

Unternehmen sollten sich damit beschäftigen, welche Datenschutzmaßnahmen im Einzelfall von ihnen ergriffen werden müssen. Ebenso ist (ggf. vom Anwalt) zu prüfen, ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen erforderlich ist.

Datenschutz im Internet

Mit jedem Online-Auftritt werden Daten von Nutzern erfasst und eventuell verarbeitet, egal ob es sich um einen Onlineshop oder eine reine Website handelt. Deshalb erfordert jede Onlinepräsenz zwingend eine Datenschutzerklärung, mit welcher Nutzer über den Umgang mit ihren Daten ausführlich und transparent informiert werden sollen. Wer auf seiner Internetseite ein Tool zum Webtracking, wie zum Beispiel Google Analytics verwendet, muss zusätzliche Hinweise in seiner Datenschutzerklärung aufnehmen.

Newsletter

Ein Dauerbrenner im Online-Marketing ist der rechtssichere Versand von Newslettern und elektronischen Nachrichten im Wege des Direktmarketings. Um das Datenschutzrecht zu wahren muss sichergestellt sein, dass der Empfänger vor Erhalt der Werbung ausdrücklich in den Erhalt des Newsletters eingewilligt hat. Mehr Informationen erhalten Sie in meinem Beitrag zum Thema Newsletter Recht.

Social Plugins

Eine rechtliche Unsicherheit birgt leider nach wie vor das Einbinden von Social Plugins auf der Website, wie zum Beispiel des Facebook Like Buttons. Dieses Thema ist bislang von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, was für die Praxis sehr unbefriedigend ist.

Auftragsdatenverarbeitung

Wird ein Dritter mit der Verarbeitung von Daten beauftragt, zum Beispiel weil er als Subunternehmer eingesetzt wird, muss sichergestellt sein, dass der Datenschutz eingehalten wird. Deshalb ist der Unternehmer verpflichtet mit dem Dritten einen Vertrag abzuschließen, der die Einhaltung der Datensicherheit gewährleistet, der sogenannte Vertrag über die Auftragsverarbeitung oder bislang Auftragsdatenverarbeitung.

Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann hohe Bußgelder zur Folge haben und darüber hinaus auch von Mitbewerbern abgemahnt werden. Um dies zu vermeiden lohnt es sich, bereits im Vorfeld  das eigene Geschäftsmodell auf die Einhaltung des Datenschutzes hin zu überprüfen. In der Rubrik Wettbewerbsrecht erfahren Sie mehr zum Thema Mitbewerber und Rechtsgrundlagen.

Anwältin für Datenschutzrecht

Als Anwältin mit Spezialisierung im Bereich Datenschutzrecht habe ich mich vielfach mit rechtlichen Fallstricken in der Praxis beschäftigt. In meinem IT-Recht Blog erhalten Sie Praxisbeispiele und Neuigkeiten rund um IT-Recht, Internetrecht und gewerblichen Rechtsschutz.