IT-Vertragsrecht & Domainrecht

Egal ob Nutzung oder Übertragung von Domains, Nutzungsbedingungen für Plattformen, Verträge für IT-Projekte oder mit Kreativen oder Agenturen: sorgfältig formulierte Verträge helfen, spätere Streitigkeiten mit dem Vertragspartner zu vermeiden.

Genau betrachtet handelt es sich beim IT-Recht um kein eigenes Rechtsgebiet, sondern vielmehr um einen Querschnitt verschiedener Themen aus dem Bereich Recht, die einen Bezug zur IT aufweisen. Das IT-Recht umfasst vor allem das IT-Vertragsrecht, Recht des E-Commerce und das Domainrecht. Damit jedes IT-Projekt ein Erfolg wird, sollten die jeweiligen Verträge individuell auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten sein. Das gilt beim Abschluss eines Softwarevertrages ebenso wie beim Lizenzvertrag oder beim Webdesign.

AGB für den Onlineshop

Für den Betrieb einer Plattform oder eines Onlineshops sind rechtssichere Nutzungsbedingungen essentiell. Hierbei handelt es sich um AGB, die regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft werden sollten. Vor allem Klauseln zur Haftung sollten einen Schwerpunkt der Vertragsgestaltung darstellen um unnötige Risiken für den Anbieter zu vermeiden. Mehr zum AGB-Recht für Webshops lesen Sie im Fachgebiet E-Commerce-Recht.

Domainnamen

Mit der Wahl des richtigen Domainnamens beginnt jeder Online-Auftritt. Prägnant und zielsicher sollte er sein, damit Ihre Kunden ohne Umwege zu Ihnen finden. Doch sind Sie sicher, mit der Wahl Ihres Domainnamens keine Rechte von Dritten zu verletzen? Möglicherweise hat ein anderer bereits ältere Rechte an der von Ihnen gewünschten Bezeichnung wie zum Beispiel ein Markenrecht, Namensrecht oder einen Firmenname. In diesem Fall kann Ihnen die Nutzung der Domain untersagt werden und Sie müssen mit einer teuren Abmahnung rechnen. Deshalb ist es zwingend notwendig, vorab entsprechende Recherchen durchzuführen.

Doch was ist, wenn der von Ihnen gewünschte Domainname von einem anderen bereits als Domain registriert wurde? Verletzt der fremde Domainname Ihr Markenrecht, Ihre geschäftliche Bezeichnung oder Ihren Namen haben Sie in diesem Fall einen Anspruch auf Freigabe der Domain; eine direkte Domainübertragung lehnt das deutsche Recht zumeist ab. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, bei der DENIC einen DISPUTE-Antrag zu stellen, damit die Domain nicht an einen Dritten übertragen werden kann.

Soll eine Domain verkauft oder zur vorrübergehenden Nutzung überlassen werden, sollten die Einzelheiten in einem individuellen Vertrag ausführlich geregelt werden, um unnötigen Ärger im Nachhinein zu vermeiden.

Anwältin für Domainrecht & IT-Vertragsrecht

Als Anwältin für Domainrecht und IT-Vertragsrecht kenne ich die rechtlichen Fallstricke, die im Internet lauern. Über meinen IT-Recht Blog mochte ich einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen geben und typische Praxisbeispiele vorstellen.